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   AG Köln, 27.05.2013 - 131 C 260/12   

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AG Köln, 27.05.2013 - 131 C 260/12 (https://dejure.org/2013,80295)
AG Köln, Entscheidung vom 27.05.2013 - 131 C 260/12 (https://dejure.org/2013,80295)
AG Köln, Entscheidung vom 27. Mai 2013 - 131 C 260/12 (https://dejure.org/2013,80295)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 12.11.2009 - Xa ZR 76/07

    Außergewöhnliche Umstände als Befreiungsgrund für die i.R.e. Annullierung

    Auszug aus AG Köln, 27.05.2013 - 131 C 260/12
    Zur Entlastung i. S. dieser Vorschrift genügt es nach den Ausführung des BGH in seinem Urteil vom 12.11.2009 - Xa ZR 76/07, Rz. 14 = BGH .

    NJW 2010, 1070, 1071, in der Regel nicht, sich auf technische Defekte am Flugzeug zu berufen.

  • EuGH, 19.11.2009 - C-402/07

    Sturgeon - Den Fluggästen verspäteter Flüge kann ein Ausgleichsanspruch zustehen

    Auszug aus AG Köln, 27.05.2013 - 131 C 260/12
    Die Klägerin kann von der Beklagten unter Hinweis auf die Entscheidungen des EuGH vom 19.11.2009 - C-402/07 und C-432/07 - und vom 23.10.2012 - C-581-10 und C-629/10 - sowie des BGH vom 18.2.2010 - Xa ZR 95/06 - wegen einer Verspätung des Fluges von Makedonia/Thassaloniki nach Köln am 00.00.0000 um mehr als drei Stunden eine Ausgleichszahlung in Höhe von 400, 00 EUR nach Art. 5, 6, 7 Verordnung (EG) Nr. 261/2004 - FluggastVO) - verlangen.
  • EuGH, 23.10.2012 - C-581/10

    Nelson u.a. - Luftverkehr - Verordnung (EG) Nr. 261/2004 - Art. 5 bis 7 -

    Auszug aus AG Köln, 27.05.2013 - 131 C 260/12
    Die Klägerin kann von der Beklagten unter Hinweis auf die Entscheidungen des EuGH vom 19.11.2009 - C-402/07 und C-432/07 - und vom 23.10.2012 - C-581-10 und C-629/10 - sowie des BGH vom 18.2.2010 - Xa ZR 95/06 - wegen einer Verspätung des Fluges von Makedonia/Thassaloniki nach Köln am 00.00.0000 um mehr als drei Stunden eine Ausgleichszahlung in Höhe von 400, 00 EUR nach Art. 5, 6, 7 Verordnung (EG) Nr. 261/2004 - FluggastVO) - verlangen.
  • BGH, 18.02.2010 - Xa ZR 95/06

    BGH spricht Ausgleichansprüche nach der Fluggastrechteverordnung Nr. 261/2004 der

    Auszug aus AG Köln, 27.05.2013 - 131 C 260/12
    Die Klägerin kann von der Beklagten unter Hinweis auf die Entscheidungen des EuGH vom 19.11.2009 - C-402/07 und C-432/07 - und vom 23.10.2012 - C-581-10 und C-629/10 - sowie des BGH vom 18.2.2010 - Xa ZR 95/06 - wegen einer Verspätung des Fluges von Makedonia/Thassaloniki nach Köln am 00.00.0000 um mehr als drei Stunden eine Ausgleichszahlung in Höhe von 400, 00 EUR nach Art. 5, 6, 7 Verordnung (EG) Nr. 261/2004 - FluggastVO) - verlangen.
  • LG Köln, 29.07.2014 - 11 S 272/13
    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 27.05.2013 - 131 C 260/12 - abgeändert und die Klage abgewiesen.
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